Reklamationsbedingungen
GARANTIE UND REKLAMATIONEN
• sämtliche Reklamationen werden zu Ihrer Zufriedenheit durch individuelle Vereinbarung mit Ihnen und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften bearbeitet
• für alle von uns angebotenen Waren gilt eine Garantie für die gesetzlich vorgesehene Dauer oder für die im Garantieschein
angegebene verlängerte Dauer.
• senden Sie die zu reklamierende Ware bitte als eingeschriebenes Paket (nicht per Nachnahme) an die Adresse unseres Betriebs (NEWAG, spol. s r.o.,
Vestecká 104, 252 41 Zlatníky, Hodkovice), zusammen mit dem Kaufbeleg, dem Garantieschein und der Angabe des
Reklamationsgrundes
• unsere Reklamationsabteilung wird sich so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die Art der Bearbeitung der Reklamation informieren
• wird Ihre Reklamation als unbegründet beurteilt, wird Ihnen die Ware per Nachnahme auf Ihre Kosten
zurückgesandt
DAS RECHT AUF REKLAMATION GILT NICHT FÜR:
• Beschädigungen der Ware während des Transports (in diesem Fall empfehlen wir, die Annahme der Sendung zu verweigern)
• Verschleiß, der sich aus der Beschaffenheit des Produkts, der normalen Nutzung und der zeitlichen
Alterung ergibt
• Beschädigungen der Ware durch ungewöhnliche Nutzung oder durch den Benutzer verursachte Schäden (unsachgemäße Verwendung usw.)
Außergerichtliche Streitbeilegung
Gemäß dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung
informieren wir die Kunden darüber, dass die Tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce), Štěpánská 15, Praha 2, www.coi.cz, die zuständige Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten ist.
UMFANG DER GARANTIE:
1) Grundgarantie
Der Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o., Identifikationsnummer: 49243624, mit Sitz in Zlatníky - Hodkovice, Vestecká 104, PLZ 25241 (nachfolgend auch „Exklusivimporteur“), gewährt hiermit den Käufern – Endkunden eine Garantie für die Beschaffenheit der Staubsaugereinheiten Husky und Duovac (nachfolgend „Gerät“) sowie deren Zubehör (nachfolgend „Zubehör“). Die Garantie für das Rohrleitungssystem vereinbart der Endkunde direkt mit dem Lieferanten des betreffenden Rohrleitungssystems. Die Garantie erstreckt sich auf Herstellungs- und Materialfehler des Geräts oder des Zubehörs (gemeinsam nachfolgend auch „Ware“), die während der Garantiezeit auftreten. Im Rahmen dieser dem Endkunden gewährten Grundgarantie verpflichtet sich der Exklusivimporteur, dass die Ware bei normaler Nutzung während der Garantiezeit ihre Funktionen und Leistungsfähigkeit behält. Das Rohrleitungssystem ist kein Zubehör und fällt nicht unter die aufgrund dieses Garantiescheins gewährte Garantie. Spätestens bei Übernahme der Ware stellt der Exklusivimporteur dem Endkunden eine schriftliche Bestätigung über die Garantie für die Beschaffenheit (Garantieschein) aus. Die Grundgarantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien.
Der Umfang der Rechte des Endkunden aus der Grundgarantie entspricht dem Umfang der in diesem Garantieschein festgelegten Garantierechte.
Garantiezeit der Grundgarantie für das Gerät: 24 Monate ab dem Tag, an dem das Gerät durch ein autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen wird, das über eine vom Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o. erteilte Autorisierung verfügt (nachfolgend „Autorisiertes Montageunternehmen“). Wird das Gerät nicht spätestens innerhalb von (i) 3 Wochen (wenn der Endkunde Verbraucher ist; § 419 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung, lautet: „Verbraucher ist jeder Mensch, der außerhalb des Rahmens seiner unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung seines Berufs einen Vertrag mit einem Unternehmer schließt oder mit diesem anderweitig handelt.“; nachfolgend auch „Verbraucher“) bzw. (ii) 10 Tagen (wenn der Endkunde kein Verbraucher ist) ab Lieferung des Geräts an den Endkunden in Betrieb genommen, beginnt die Garantiezeit mit dem Tag der Lieferung des Geräts an den Endkunden. Das Datum der Inbetriebnahme des Geräts darf ausschließlich ein Autorisiertes Montageunternehmen in den Garantieschein eintragen. Die Bestätigung des Lieferdatums des Geräts ist im Übergabeprotokoll angegeben; hilfsweise gilt als Lieferdatum des Geräts der Tag, an dem der Exklusivimporteur die Rechnung über die Lieferung der Ware und der Dienstleistungen ausgestellt hat.
Garantiezeit der Grundgarantie für Zubehör: 24 Monate ab dem Tag der Lieferung der Ware an den Endkunden.
Sind die Garantiebedingungen erfüllt, werden sämtliche von der Grundgarantie erfassten Mängel durch Reparatur beseitigt. Nach eigenem Ermessen kann der Exklusivimporteur eine Reklamation anstelle einer Reparatur der Ware jederzeit durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache erledigen, sofern dies im Hinblick auf die Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist, oder durch Lieferung eines mangelfreien Bauteils (Teils). In diesem Fall geht die ersetzte Ware bzw. das ersetzte Bauteil (Teil) in das Eigentum des Exklusivimporteurs über. Bei einem nicht behebbaren Mangel der Ware oder ihres Bauteils (Teils) wird die mangelhafte Ware – sofern dies im Hinblick auf die Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist – bzw. das mangelhafte Bauteil (Teil) durch eine neue Sache (ein neues Teil) ersetzt. Nach eigenem Ermessen kann der Exklusivimporteur auch über eine andere Art der Erledigung der Reklamation entscheiden. Der Umfang der Ansprüche des Endkunden aus von der Garantie erfassten Mängeln richtet sich ausschließlich nach diesem Garantieschein; sonstige Ansprüche des Endkunden sind ausgeschlossen.
Die Garantiezeit ruht vom Tag der Geltendmachung der Reklamation bis zu dem Tag, an dem der Endkunde nach Abschluss der Reparatur oder Erledigung der Reklamation durch Lieferung einer neuen Sache die Ware übernimmt, bzw. bis zu dem Tag, an dem der Endkunde nach Abschluss der Reparatur zur Übernahme der Ware/Sache verpflichtet war.
2) Vom Exklusivimporteur gewährte erweiterte Garantie für das Gerät
Unter der Voraussetzung, dass sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) die Ware wird von einem Endkunden gekauft und genutzt, der Verbraucher im Sinne des § 419 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung ist („Verbraucher ist jeder
Mensch, der außerhalb des Rahmens seiner unternehmerischen Tätigkeit oder außerhalb der selbständigen Ausübung seines Berufs einen Vertrag mit einem Unternehmer schließt oder mit diesem anderweitig handelt.“); und gleichzeitig
b) die Registrierung des Endkunden-Verbrauchers im Programm der erweiterten Garantie wurde spätestens innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag der Lieferung der Ware an den Endkunden-Verbraucher vorgenommen (Hinweis: Bei Versäumung der Registrierungsfrist verliert der Endkunde-Verbraucher den Anspruch auf die erweiterte Garantie),
c) die Ware wird ausschließlich im normalen Haushaltsbetrieb genutzt
gewährt der Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o. den Endkunden-Verbrauchern eine erweiterte Garantie für das Gerät in dem nachstehend angegebenen Umfang.
Die erweiterte Garantie erlischt, sobald auch nur eine der vorstehend unter a) bis c) genannten Bedingungen nicht mehr erfüllt ist.
Die Registrierung eines Endkunden-Verbrauchers im Programm der erweiterten Garantie erfolgt entweder durch ordnungsgemäßes Ausfüllen der Kundenkarte auf den Websites www.husky.cz und www.newag.cz oder durch Übersendung einer ausgedruckten und ausgefüllten Kundenkarte über ein Autorisiertes Montageunternehmen. Die Bestätigung der Registrierung für die erweiterte Garantie wird dem Endkunden-Verbraucher an die registrierte E-Mail-Adresse gesandt.
Garantiezeit der erweiterten Garantie für das Gerät: 60 Monate ab dem Tag, an dem das an einen im Programm der erweiterten Garantie registrierten Endkunden-Verbraucher gelieferte Gerät durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen wird. Wird das Gerät nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Lieferung an den Endkunden-Verbraucher durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen, beginnt die Garantiezeit der erweiterten Garantie mit dem Tag der Registrierung des Endkunden-Verbrauchers im Programm der erweiterten Garantie, sofern die Registrierungsfrist gemäß Buchstabe b) oben eingehalten wurde. Das Datum der Inbetriebnahme des Geräts darf ausschließlich ein Autorisiertes Montageunternehmen in den Garantieschein eintragen. Im Rahmen dieser dem Endkunden-Verbraucher gewährten erweiterten Garantie verpflichtet sich der Exklusivimporteur, dass die Ware bei normaler Nutzung während der Garantiezeit ihre Funktionen und Leistungsfähigkeit behält.
Der Umfang und die Bedingungen der erweiterten Garantie entsprechen dem Umfang der in diesem Garantieschein festgelegten Rechte aus der erweiterten Garantie und sind mit denen der Grundgarantie identisch, mit Ausnahme der Garantiezeit für Sachen, Bauteile und Ersatzteile, die im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln der Ware geliefert/eingebaut werden, welche nach Ablauf der Grundgarantie reklamiert wurden. Wird im Zusammenhang mit der Erledigung einer Reklamation von Mängeln des Geräts, die nach Ablauf der Grundgarantie im Rahmen der erweiterten Garantie geltend gemacht wurde, eine neue mangelfreie Sache, ein Bauteil oder ein Ersatzteil geliefert, gilt für diese Sache, dieses Bauteil bzw. Ersatzteil eine Garantie von drei Monaten ab dem Tag der Lieferung/des Abschlusses der Reparatur. Die Garantiezeit für neu gelieferte Sachen, Bauteile und Ersatzteile endet jedoch nicht vor Ablauf der erweiterten Garantie für das Gerät, für das die neue Sache, das Bauteil oder Ersatzteil geliefert wurde. Nach Ablauf der ersten 36 Monate der erweiterten Garantie stellt der Exklusivimporteur dem Endkunden-Verbraucher im Rahmen von Ansprüchen aus der erweiterten Garantie weiterhin völlig kostenlos ein neues Ersatzteil zur Verfügung, an dem sich ein Herstellungs- oder Materialfehler zeigt. Der Endkunde-Verbraucher trägt seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte aus der erweiterten Garantie, die Kosten für die Lieferung des Ersatzteils sowie die Kosten für den Austausch des beschädigten/mangelhaften Teils gegen ein neues.
Die erweiterte Garantie für das Gerät endet stets mit Ablauf von 60 Monaten ab dem Tag, an dem das Gerät durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen wurde, bzw. ab Lieferung des Geräts, wenn es nicht innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Lieferung an den Endkunden-Verbraucher durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen wurde. Nach Ablauf dieser Frist können weder für das Gerät noch für gelieferte neue Sachen, Bauteile oder Ersatzteile Ansprüche aus der erweiterten Garantie geltend gemacht werden.
Die erweiterte Garantie gilt nicht für Zubehör oder Verbrauchsmaterialien. Nach Ablauf der Grundgarantie können für Zubehör sowie für Sachen, Bauteile und Ersatzteile keine Garantieansprüche mehr geltend gemacht werden.
3) Vom Exklusivimporteur gewährte Exklusivgarantie für das Gerät
Unter der Voraussetzung, dass sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) die Ware wird von einem Endkunden-Verbraucher gekauft und genutzt, der beim Exklusivimporteur im Programm der erweiterten Garantie registriert ist; und gleichzeitig
b) die Ware wird ausschließlich im normalen Haushaltsbetrieb genutzt
c) die regelmäßige Inspektion des Geräts* wird ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt
d) die Registrierung des Endkunden-Verbrauchers im Programm „Exklusivgarantie“ wurde spätestens innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag der Lieferung der Ware an den Endkunden-Verbraucher vorgenommen (Hinweis: Bei Versäumung der Registrierungsfrist verliert der Endkunde-Verbraucher den Anspruch auf die Exklusivgarantie)
e) der Endkunde-Verbraucher hat die Gebühr (2.500 CZK ohne MwSt.) für die Gewährung der Exklusivgarantie (nachfolgend „Gebühr“) in der Höhe entrichtet, die sich aus der aktuellen Preisliste des Exklusivimporteurs NEWAG spol. s r.o., veröffentlicht unter www.husky.cz; www.newag.cz, ergibt. Auf die Gebühr wird die Mehrwertsteuer in der nach den geltenden Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Höhe erhoben; und
f) die Exklusivgarantie wird vom Exklusivimporteur für das Gerät angeboten
gewährt der Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o. den Endkunden-Verbrauchern die Exklusivgarantie für ausgewählte Geräte (d. h. Geräte, die im Kaufvertrag ausdrücklich als von der Exklusivgarantie erfasste Ware bezeichnet sind) in dem nachstehend angegebenen Umfang.
Die Exklusivgarantie erlischt, sobald auch nur eine der vorstehend unter a) bis f) genannten Bedingungen nicht mehr erfüllt ist.
Unter den in diesen Garantiebedingungen festgelegten Voraussetzungen wird die Exklusivgarantie dem Endkunden-Verbraucher vom Exklusivimporteur gewährt. Die Gebühr für die Gewährung der Exklusivgarantie ist vom Endkunden-Verbraucher stets auf das Konto des Exklusivimporteurs NEWAG spol. s r.o. auf Grundlage einer vom Exklusivimporteur ausgestellten Rechnung zu entrichten, und zwar auch dann, wenn die Ware vom Endkunden-Verbraucher bei einem beliebigen autorisierten Vertriebspartner der NEWAG spol. s r.o. gekauft wurde. Die Bestätigung der Registrierung für die Exklusivgarantie wird dem Endkunden-Verbraucher nach Gutschrift der Gebühr auf dem Konto des Exklusivimporteurs an die registrierte E-Mail-Adresse gesandt.
Regelmäßige Inspektionen des Geräts*: Unter einer regelmäßigen Inspektion des Geräts ist eine Kontrolle der Funktionen des Geräts einschließlich der Kontrolle der Kohlebürsten und, falls erforderlich, deren Austausch gegen neue durch ein Autorisiertes Montageunternehmen nach 5 Jahren (frühestens 60 Tage vor und spätestens 60 Tage nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums) ab dem Tag zu verstehen, an dem das Gerät durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen wurde. Wurde das Gerät nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Endkunden-Verbraucher durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen, wird die Frist für die Durchführung der regelmäßigen Inspektion des Geräts ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Endkunden-Verbraucher berechnet.
Die regelmäßigen Inspektionen des Geräts sind vom Endkunden-Verbraucher bzw. Benutzer der Ware auf eigene Kosten bei einem Autorisierten Montageunternehmen zu veranlassen. Die regelmäßigen Inspektionen des Geräts ersetzen nicht die gewöhnliche Wartung der Ware, die gemäß der Bedienungsanleitung durchzuführen ist.
Im Rahmen dieser dem Endkunden-Verbraucher gewährten Exklusivgarantie verpflichtet sich der Exklusivimporteur, dass die Ware bei normaler Nutzung während der Garantiezeit ihre Funktionen und Leistungsfähigkeit behält. Unter Exklusivgarantie ist die Verpflichtung des Exklusivimporteurs zu verstehen, unter den in diesem Garantieschein genannten Bedingungen für die Ware ein neues Ersatzteil bereitzustellen, an dem während der Dauer der Exklusivgarantie für die Ware ein Herstellungs- oder Materialfehler auftritt.
Im Rahmen der Exklusivgarantie stellt der Exklusivimporteur dem Endkunden-Verbraucher ein neues Ersatzteil völlig kostenlos zur Verfügung. Der Endkunde-Verbraucher trägt lediglich seine eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte aus der Exklusivgarantie, die Kosten für die Lieferung des Ersatzteils und die Kosten für den Austausch des beschädigten/mangelhaften Teils gegen ein neues.
Gleichzeitig gilt jedoch während der ersten 36 Monate der Exklusivgarantie Folgendes:
a) wurde das Gerät spätestens innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Endkunden-Verbraucher durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen, trägt der Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o. im Rahmen der Exklusivgarantie die Kosten für die Lieferung des Ersatzteils an den Installationsort des Geräts sowie die Kosten für den Austausch des beschädigten/mangelhaften Teils gegen ein neues am Installationsort des Geräts durch ein Autorisiertes Montageunternehmen;
b) wurde das Gerät nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Endkunden-Verbraucher durch ein Autorisiertes Montageunternehmen in Betrieb genommen, trägt der Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o. im Rahmen der Exklusivgarantie die Kosten für den Austausch des beschädigten/mangelhaften Teils gegen ein neues unter der Voraussetzung, dass das Gerät im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte aus der Exklusivgarantie an den Sitz des Exklusivimporteurs NEWAG spol. s r.o. geliefert wurde (andernfalls hat der Endkunde-Verbraucher im Rahmen der Exklusivgarantie lediglich Anspruch auf die Lieferung eines neuen Ersatzteils für die Ware, an dem sich ein Herstellungs- oder Materialfehler gezeigt hat).
Für Sachen, Bauteile oder neue Ersatzteile, die im Rahmen der Exklusivgarantie geliefert wurden, gilt weder die Grundgarantie noch die erweiterte Garantie. Eine im Rahmen der Exklusivgarantie gelieferte Sache, ein Bauteil oder ein neues Ersatzteil ist ausschließlich durch die für die Ware gewährte Exklusivgarantie erfasst, für die die Sache, das Bauteil oder neue Ersatzteil geliefert wurde; dies bedeutet, dass die Exklusivgarantie für die gelieferte Sache, das Bauteil oder neue Ersatzteil spätestens zusammen mit der Exklusivgarantie für die Ware endet, für die die Ersatzsache, das Bauteil oder neue Ersatzteil geliefert wurde.
Die Exklusivgarantie für das Gerät endet stets spätestens 10 Jahre ab dem Tag der Lieferung des Geräts an den Endkunden-Verbraucher. Nach Ablauf der Exklusivgarantie können weder für das Gerät noch für Sachen, Bauteile und Ersatzteile, die im Rahmen von Ansprüchen aus der Exklusivgarantie geliefert wurden, Ansprüche aus der Exklusivgarantie geltend gemacht werden. Die Exklusivgarantie gilt nicht für Zubehör oder Verbrauchsmaterialien. Nach Ablauf der Grundgarantie können für Zubehör sowie für Sachen, Bauteile und Ersatzteile keine Garantieansprüche mehr geltend gemacht werden.
Die Registrierung im Programm der Exklusivgarantie erfolgt durch ordnungsgemäßes Ausfüllen der Kundenkarte, die auf den Websites des Exklusivimporteurs www.newag.cz, www.husky.cz verfügbar ist. Die Registrierung kann interaktiv durch Ausfüllen der Kundenkarte direkt auf der Website des Exklusivimporteurs oder durch Versand einer ausgedruckten und ausgefüllten Kundenkarte per Einschreiben an den Sitz des Exklusivimporteurs erfolgen.
Begrenzte Garantie des Exklusivimporteurs auf kostenlosen Service im Rahmen der Exklusivgarantie.
Rechte aus der Exklusivgarantie können vom Endkunden-Verbraucher beim Exklusivimporteur oder bei einem autorisierten Vertriebspartner der NEWAG spol. s r.o. (nachfolgend „autorisierter Vertriebspartner“) geltend gemacht werden.
GELTENDMACHUNG VON RECHTEN AUS MÄNGELN, SONSTIGE BESTIMMUNGEN:
Für die Grundgarantie, die erweiterte Garantie und die Exklusivgarantie gilt außerdem Folgendes:
1) Rechte aus von der Garantie erfassten Mängeln (Garantie für die Beschaffenheit) macht der Endkunde beim Exklusivimporteur geltend, wenn er das Gerät bei diesem gekauft hat; andernfalls bei dem autorisierten Vertriebspartner, bei dem das Gerät gekauft wurde, oder bei einer anderen vom Exklusivimporteur zur Bearbeitung von Reklamationen bestimmten Person. Bei der Geltendmachung von Rechten aus der Garantie für die Beschaffenheit (Reklamation) gemäß diesen Garantiebedingungen ist der Endkunde verpflichtet, das Bestehen der Garantie für die Beschaffenheit durch Vorlage dieses Garantiescheins nachzuweisen. Eine Reklamation kann ohne ordnungsgemäß ausgefüllten Garantieschein nicht angenommen werden; Gleiches gilt, wenn ein Garantieschein mit unleserlichen, überschriebenen oder anderweitig veränderten Angaben vorgelegt wird oder wenn die auf der Ware angegebenen Identifikationsdaten geändert, entfernt oder beschädigt wurden.
2) Der Endkunde ist verpflichtet, Mängel (Reklamation) beim Exklusivimporteur geltend zu machen, wenn er das Gerät bei diesem gekauft hat, bzw. beim autorisierten Vertriebspartner oder bei einer anderen vom Exklusivimporteur zur Bearbeitung von Reklamationen bestimmten Person (siehe vorstehenden Punkt), und zwar unverzüglich nach ihrer Feststellung. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden an der Ware oder auf eine Verschlimmerung eines Mangels der Ware, die dadurch entstanden sind, dass die Ware weiter benutzt wurde, nachdem das Auftreten des Mangels hätte erkannt werden können. Der Umfang der Ansprüche des Endkunden aus von der Garantie für die Beschaffenheit erfassten Mängeln richtet sich ausschließlich nach diesen Garantiebedingungen; sonstige Ansprüche des Endkunden sind ausgeschlossen.
3) Gemäß § 2174a Abs. 1 Buchst. a des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat ein Endkunde-Verbraucher gegenüber dem Exklusivimporteur, bei dem die Ware über einen Online-Shop gekauft wurde, einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Beseitigung des Mangels; dieses Recht wird durch die Garantie für die Beschaffenheit nicht berührt.
4) Diese Garantiebedingungen berühren nicht die Rechte des Endkunden, die sich aus zwingenden Bestimmungen allgemein verbindlicher Rechtsvorschriften ergeben.
5) Der Endkunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus der Garantie (Grundgarantie, erweiterte Garantie, Exklusivgarantie) in irgendeiner Weise auf einen Dritten zu übertragen, abzutreten, darüber zu verfügen oder sie diesem anderweitig einzuräumen; diese Rechte gehen auch nicht auf einen späteren Käufer der Sache (Ware) oder eines Teils davon über.
6) Der Endkunde hat keinen Anspruch aus der Garantie, wenn der Mangel durch ein äußeres Ereignis nach dem Übergang der Gefahr einer Beschädigung der Sache auf den Endkunden verursacht wurde.
Die Garantie für die Beschaffenheit gilt ferner nicht für (i) Verbrauchsmaterialien wie Filterbeutel, Ersatzkohlebürsten usw. und Zubehör, auch wenn dieses zusammen mit dem Gerät in einem KIT, Aktionspaket oder im Rahmen einer einzigen Bestellung über den Online-Shop verkauft wurde; (ii) Verschleiß der Ware oder ihrer Teile durch normale Nutzung (Entladung der Batterie, Verringerung der Kapazität von Akkus, Verschleiß mechanischer Komponenten oder Anzeigeelemente, Verschleiß von Netzkabeln, Filtern, Kohlebürsten des Geräts usw.); (iii) Beschädigungen der Ware oder eines ihrer Teile infolge des Anschlusses an ein Stromnetz, das nicht den geltenden Rechtsvorschriften und Normen entspricht; ebenso nicht in Fällen (iv) der Beschädigung von Schutzaufklebern und Plomben, sofern diese am Produkt vorhanden sind; (v) der Verwendung nicht originaler Ersatzteile und/oder Verbrauchsmaterialien, z. B. nicht originaler Filter und nicht originaler Ersatzfilterbeutel; (vi) des unsachgemäßen Öffnens des Geräts; (vii) des Austauschs oder der Verwendung eines Ersatzteils, Zubehörs oder Verbrauchsmaterials, das kein Originalteil ist; oder (viii) einer Reparatur oder eines sonstigen Serviceeingriffs durch eine andere Stelle als ein Autorisiertes Montageunternehmen oder einen autorisierten Vertriebspartner.
Alle Reparaturen/Serviceeingriffe müssen im Garantieschein im entsprechenden Feld eingetragen werden, unter Angabe (i) des Reparaturdatums, (ii) der Identifikation (einschließlich des Namens) der Stelle, die die Reparatur/den Serviceeingriff durchgeführt hat, einschließlich Stempel und Unterschrift, und (iii) einer kurzen Beschreibung des Mangels.
7) Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten: Entsteht zwischen NEWAG spol. s r.o. und einem Verbraucher aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag eine Verbraucherstreitigkeit, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt werden kann, kann der Verbraucher einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung dieser Streitigkeit bei der zuständigen Stelle für Verbraucherstreitigkeiten einreichen. Diese ist die Tschechische Handelsinspektion, Zentralinspektorat – Abteilung ADR, Štěpánská 796/44, 110 00 Praha 1, E-Mail: adr@coi.cz, Website: www.coi.cz (weitere Informationen zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten finden Sie unter https://adr.coi.cz/).
Der Verbraucher kann außerdem die von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Plattform zur Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.
8) Diese Garantiebedingungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft und gelten für alle Geräte, die vom Exklusivimporteur NEWAG spol. s r.o. an Endkunden verkauft werden.